Mittwoch im Mariazellerland-Blog – ein Bild der Woche.
Letzte Woche war ein Bild vom fahrenden Hufschmied Michael Pfeffer beim „warm“ Beschlagen fotografiert von Werner Feldhammer das „Bild der Woche“.
Diese Woche möchte wir auf ein neues Schild am Mariazeller Hauptplatz aufmerksam machen. Viele werden es schon bemerkt haben und viele auch nicht. Beim Verkehrskonzept am Hauptplatz in Mariazell ist der Name gleich Programm – Begegnungszone. Die Begegnungszone am Hauptplatz erstreckt sich von der „Hochstiege“ bis zur Kreuzung Wiener Straße und geht bis zum Oberen Hauptplatz im Bereich des Tourismusverbandes (Alpinum). Die Begegnungszone wird mit Tafeln beidseitig kundgemacht. Was das für alle Verkehrsteilnehmer bedeutet nun nachfolgend:
Was gilt in der Begegnungszone?
• Jeglicher Fahrzeugverkehr ist gestattet, ebenso das Rollschuhfahren.
• Fußgänger dürfen zur Fortbewegung die Fahrbahn benutzen (ohne den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern). Rollschuhfahrer müssen ihre Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen.
• Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet nochbehindert werden.
• Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist gestattet.
• Fahrzeuge dürfen mit maximal 20 km/h unterwegs sein.
• Beginn und Ende der Begegnungszone sind durch das entsprechende Hinweiszeichen kundgemacht.
• Die Begegnungszone zählt zum fließenden Verkehr und ist daher – im Gegensatz zur Wohnstraße – nicht gegenüber anderen Verkehrsflächen benachrangt. Es gelten also die allgemeinen Vorrangregeln.
Nachstehende bisherige Verordnungen werden verändert:
1) Die Fußgängerzone im Bereich der Gastgärten entfällt
2) Die Fußgängerzone im Bereich der Rondelle und der Devotionalienläden entfällt
3) Der Fußgängerübergang im Bereich Taxistandplatz bis Gastgarten „Gold.Löwe“ entfällt
4) Der Fußgängerübergang im Bereich Tourismusverband bis Alpinum (Volksbank) entfällt
5) Bei der Busbucht am Hauptplatz ist nun ein „Halte- und Parkverbot – Ausgenommen Halten von Bussen“ (es ist keine Ladetätigkeit mehr erlaubt) verordnet
6) Der Taxistandplatz wurde auf drei Fahrzeuge verringert
7) Der Behindertenparkplatz wurde auf drei Fahrzeuge erweitert
8) Der Parkverbotsbereich bei der Trafik wurde von drei auf fünf Fahrzeuge erweitert (In diesem Bereich ist ein Halten bis max. 10 Minuten erlaubt)
Alle Artikel der Serie „Bild der Woche“ kann man in Zukunft dann gesammelt im Archiv unter der Kategorie Foto-Bild finden oder man klickt unter dem Artikel „Bild der Woche“ auf „Abgelegt unter Foto-Bild„.