Information der Stadtgemeinde Mariazell über die Betonsperren bei den Zufahrten zum Adventmarkt.
Am 18. Oktober 2023 wurde vom Bundesministerium für Inneres die Terrorwarnstufe auf die zweithöchste Warnstufe erhöht.
Aus Art 118 Abs. 3 Z 3 und 6 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) ergibt sich, dass die Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei und der örtlichen Marktpolizei in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, im vorliegenden Fall in den Zuständigkeitsbereich der Stadtgemeinde Mariazell fallen.
Aufgrund der Tatsache, dass der Mariazeller Adventmarkt weit über die Grenzen der Stadtgemeinde bekannt ist und um die Sicherheit der Bevölkerung und Gäste beim Besuch des Adventmarktes zu erhöhen, wurden nach Rück- und Absprache mit der Sicherheitsbehörde I. Instanz, Bezirkshauptmannschaft Bruck/Mürzzuschlag und der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Mariazell ein Konzept erarbeitet.
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